Seit 100 Jahren setzt sich SI engagiert für die Rechte von Frauen ein, denn Frauenrechte sind Menschenrechte.

Vor fast 10 Jahren am 11.05.2011 hat der damalige Ministerpräsident Recep Erdogan in Istanbul als erster die internationale Vereinba­rung zur Vermeidung von Gewalt gegen Frauen unterzeichnet.
Der volle Name der „Istanbul Convention“ lautet: „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“.
Es sollen darüber hinaus den Gewaltopfern spezielle Schutzeinrichtungen, wie z. B. Frauenhäuser, sowie psychologische und soziale Beratung angeboten werden. 

Nun hat der Staatspräsident Erdogan mit einem Dekret den sofortigen Austritt der Türkei aus der "Istanbul Convention" verkündet - stattdessen sollen die Rechte der Frauen in seinem Land durch Stär­kung alter Traditionen gewahrt werden.

Die Wahrnehmung in unserem Netzwerk und in der internationalen demokratischen Community ist eine andere - mit großem Bedauern registriert SID den Schritt der türkischen Regierung zu Ungunsten der Frauen und vor allem unserer Clubschwestern in der Türkei, die sich mit so großem Engagement für die Ziele von SI einsetzen - unter anderem „SAY NO to Violence against Women“. 

Die „Women´s Coalition Turkey“ schreibt in ihrem Statement zum Austritt der Türkei aus der „Istanbul Convention“:

„Istanbul Convention Upholds Life, We Will Uphold Istanbul Convention!“

Hintergrundinfo:

Am 11. Mai 2011 unterzeichnete Deutschland als eines der ersten Länder die Istanbul-Konvention. Bis heute haben zwar 46 Mitgliedsstaaten das Abkommen unterzeichnet, aber nur 34 haben es auch ratifiziert. Dieser völkerrechtliche Vertrag hat in seinem Grundsatz das Ziel: "Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen."

Die Vertragsstaaten sind zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:

  • Gewaltprävention durch Bewusstseinsschaffung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit
  • Unterstützung und Schutz durch Hilfsdienste, Einsatz ausgebildeter Fachkräfte, Einrichtung von Frauenhäusern
  • Wirksame strafrechtliche Normen und Verfahren zur Aufklärung und Sanktionierung von Gewalttaten
  • Sofortschutz durch Kontakt- und Näherungsverbote
  • Ausdehnung der Maßnahmen auch in Asylverfahren, eigenständige Aufenthaltstitel für Gewaltopfer

Die Notwendigkeit eines solchen Abkommens wird uns – nicht zuletzt durch die Auswirkungen der Pandemie – vor Augen geführt. Umso wichtiger ist es, die Maßnahmen der Istanbul-Konvention konsequent umzusetzen!

 




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