Soroptimist-Hilfsfonds e. V.

Die Umsetzung soroptimistischer Projekte und Ziele erfordert finanzielle Mittel, die nicht immer von den Clubs einzeln aufgebracht werden können. Daher wurde 1963 der Soroptimist-Hilfsfonds e. V. gegründet. Mitglieder sind alle deutschen Soroptimist-Clubs. Der Hilfsfonds ist eine Solidargemeinschaft und gewährt den Clubs auf Antrag finanzielle Projektunterstützung.

„Ein wichtiges Thema für den Hilfsfonds wird in diesem Jahr der Einsatz von Mitteln zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen sein“, informiert SID-Präsidentin Anne Dörrhöfer. „Der diesjährige President’s Appeal zum Thema „FGM“ wird natürlich in Zusammenarbeit mit dem Hilfsfonds abgewickelt.“

Der gemeinnützige Hilfsfonds fördert neue Ideen und Sonderprojekte – auch über mehrere Jahre – mit großen finanziellen Zuwendungen, möglichst als Anschubfinanzierung. Er sammelt Spenden auf Bundesebene, ist berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen zu Gunsten der Spender zu erteilen und leitet sie satzungsgemäß an die Begünstigten weiter, die von den Initiatoren der Spendensammlungen genannt werden. Er ist erbberechtigt und verwendet die erhaltenen Nachlässe nach dem Willen der Erblasserinnen für Projekte oder zur Aufstockung des Vermögens.

Seit 2015 stehen Christa Biehl als 1. Vorsitzende, Regina Stoldt (2. Vorsitzende) und Jutta Lemke (Geschäftsführerin) an der Spitze des Vereins. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Vergabekommission wickeln jährlich rund 100.000 Euro an Clubprojekten und 73.000 Euro an Durchlaufspenden ab.

 

Kontoverbindung:
Deutsche Bank Mannheim, IBAN: DE83 6707 0010 0040 9003 00, BIC: DEUTDESMXXX

 




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