Europarat diagnostiziert Deutschlands Defizite beim Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt

Im Jahr 2018 hat sich Deutschland zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verpflichtet. Im Anschluss an einen Staatenbesuch
des Expert*innenkomitees GREVIO, dass die Umsetzung der Konvention in den Vertragsstaaten untersucht, wurde im Oktober 2022 ein ausführlicher Bericht zur Situation in Deutschland veröffentlicht.

GREVIO bescheinigt Deutschland Lücken beim Schutz von Frauen vor Gewalt. In seinem am 7. Oktober 2022 erschienenen Bericht wertet das Gremium die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland aus und bestätigt: Deutschland erfüllt zahlreiche Anforderungen des seit 2018 rechtskräftigen Abkommens nicht.
So mahnt GREVIO u. a. die Einführung einer staatlichen Koordinierungsstelle an, die eine Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verfolgt.

Es fehlt an angemessenen finanziellen Ressourcen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie an der notwendigen Infrastruktur zur Unterstützung von Betroffenen. Insbesondere Frauen mit Fluchterfahrung sind in Deutschland nicht ausreichend vor Gewalt geschützt.

Zudem diagnostiziert der Bericht einen beachtlichen Mangel an Schutzplätzen in Frauenhäusern und unterstreicht,
dass großen Gruppen Gewaltbetroffener der Zugang zu Schutz durch die unzuverlässigen und uneinheitlichen Finanzierungswege des Hilfesystems versperrt wird.

Der GREVIO-Bericht liegt in einer Kurzzusammenfassung sowie in einer Langversion zum Download vor.
 

 

 

 




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