Soroptimist-Hilfsfonds e. V.

den SI-Zielen – Bewusstmachen - Bekennen - Bewegen verschrieben
dem aktuellen Zeitgeschehen entsprechend
den allein von Frauen gestalteten Wegen folgend

Wer ist das?
Der Soroptimst-Hilfsfonds e. V. ist der rechtsfähige als gemeinnützig anerkannte Idealverein aller deutschen Soroptimist-Clubs!
Nach Gründung am 4. März 1963 von den vertretungsberechtigten Handelnden „der deutschen Soroptimist-Clubs auf Bundesebene“ wurde der Soroptimist-Hilfsfonds e. V. beim Registergericht in Mannheim eingetragen.
Mit der Charter eines Clubs als Mitglied von SI Deutschland erwirbt er die Mitgliedschaft im Soroptimist-Hilfsfonds e. V.

Wozu dient der Soroptimist-Hilfsfonds?
Der Hilfsfonds verwaltet die Geldbeiträge der Clubs und führt sie den von ihnen vorgeschlagenen Institutionen oder Vereinen nach satzungsgemäßen Bestimmungen zu!
Er fördert auf Antrag Projekte, die die Clubs begünstigen möchten, mit Geldern.
Er fördert neue Ideen und Sonderprojekte auch über mehrere Jahre mit großen finanziellen Zuwendungen, möglichst als Anschubfinanzierung.
Er sammelt Spenden auf Bundesebene, ist berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen zu Gunsten der Spender zu erteilen und leitet sie satzungsgemäß an die Begünstigten weiter, die von den Initiatoren der Spendensammlungen genannt werden.
Er ist erbberechtigt und verwendet die erhaltenen Nachlässe nach dem Willen der Erblasserinnen für Projekte oder zur Aufstockung des Vermögens.
Als gemeinnützig anerkannter Verein kann er keine wirtschaftlichen Projekte fördern.

Wann zahlt der Soroptimist-Hilfsfonds?

  • auf Antrag eines jeden Clubs im von der Mitgliederversammlung festgelegten Turnus, sofern dieser selbst Geld mindestens in gleicher Höhe einbringt,
    zurzeit bis max. 1.500,00 € p. a. bei Eigenleistung von 1.500,00 €
  • bei von Clubs initiierten neuen Projekten. Bei Eigenleistung von mindestens 10% werden die fehlenden Gelder als Anschubfinanzierung - bei Bedarf und Nachweis – auch über mehrere Jahre zur Verfügung gestellt
  •  bei Katastrophen
  • bei den großen Herausforderungen unserer Zeit besonders zur Förderung bedürftiger Frauen und Mädchen und mit dem Ziel, u. a. durch Bildung zur Verbesserung ihrer Situation beizutragen
  • und bei Vielem mehr

Muss der Förderbetrag erstattet werden?
Nein, das an das Förderziel des Clubs ausgezahlte Geld geht ohne Erstattungspflicht in voller Höhe dort ein!
Es wird jedoch ein Bericht über die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder erbeten.

Wie viel Geld bewegt der Soroptimist-Hilfsfonds?
Das Jahresvolumen zur Vergabe an die Clubprojekte betrug 2024 rd. 125.000,00 €.
Durchlaufspenden wurden im Jahr 2024 i. H. v. rd. 70.000,00 € weitergegeben.
Der Vorstand arbeitet unentgeltlich und ehrenamtlich.

Kontoverbindung:
Sparkasse Stade-Altes Land, IBAN: DE59 2415 1005 1210 1987 25, BIC: NOLADE21STS

Noch Fragen?
Der Vorstand steht Rede und Antwort. Unsere Kontaktdaten befinden sich im Mitgliederbereich unter Soroptimist-Hilfsfonds e. V.
Hilfsfonds(at)soroptimist.de

1. Vorsitzende
Christa Biehl
SI-Club Hanau

2. Vorsitzende
Nicola Sommer
SI-Club Gießen

Geschäftsführerin
Jutta Lemke
SI-Club Cuxhaven-Stadt und Land
 

 


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