Gewalthilfegesetz verabschiedet

Überwältigender Erfolg für Frauenrechtsorganisationen

Kurz vor der Bundestagswahl haben Bundestag und Bundesrat der Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes zugestimmt.

Das Gewalthilfegesetz markiert einen entscheidenden Schritt hin zu einer umfassenden Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen.

Das Gewalthilfegesetz sieht einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder vor, der allerdings erst ab 2032 gelten soll. Ab 2027 sind die Länder verpflichtet, Frauenhäuser und Beratungsstellen auszubauen und deren Finanzierung sicherzustellen. Der Bund beteiligt sich erstmals an der Finanzierung. Auch die wichtige Präventionsarbeit in Frauenhäusern und Beratungsstellen soll dieses Gesetz verstärken. Gleichzeitig kritisiert der Frauenrat im Vergleich zum Gesetzesentwurf eklatante Rückschritte: Geplant war ein Rechtsanspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, der explizit auch trans, nicht-binäre und inter Personen einbeziehen sollte. Diese Gruppen sind besonders von Gewalt betroffen und bisher unzureichend geschützt. Bereits der Gesetzentwurf ignorierte zudem die prekäre Situation geflüchteter Frauen, die von Gewalt betroffen sind.

Der Deutsche Frauenrat, UN Women Deutschland und die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser hatten sich gemeinsam mit breiten Bündnissen für dieses Gesetz stark gemacht. Darunter waren neben Fachverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, auch viele prominente Persönlichkeiten, wie Ursula Karven, Natalia Wörner, Ruth Moschner oder Hannes Jaenicke. Ein Brandbrief und eine Petition auf der Kampagnenplattform innn.it mobilisierten zudem über 110.000 Bürgerinnen und Bürger.

 




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