Seit über 100 Jahren besitzen Frauen das aktive und passive Wahlrecht – ein hart erkämpfter Erfolg. Sie sind hervorragend ausgebildet, in allen Berufen vertreten und in allen sozialen Schichten präsent. Doch in den Parlamenten bleiben sie hartnäckig unterrepräsentiert. Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes erklärt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dennoch sind wir weit entfernt von einer tatsächlichen Gleichberechtigung in politischen Entscheidungsgremien.
Das Problem ist nicht nur eine Frage der Gleichstellung, sondern auch der Demokratie: Wie stärken wir unsere freiheitliche Demokratie? Wie entwickeln wir das parlamentarisch-repräsentative System so weiter, dass es den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsen bleibt? Welche Verantwortung tragen die Parteien, denen das Grundgesetz eine zentrale Rolle in der politischen Willensbildung zuweist?
Status quo
Im Bundestag liegt der Frauenanteil bei 32,4 Prozent – mit deutlichen Unterschieden zwischen den Fraktionen. Parteien mit internen Quoten erzielen die höchsten Werte: Bündnis 90/Die Grünen erreichen 61,2 Prozent, die LINKE 56,2 Prozent und die SPD 41,7 Prozent. Die CDU kommt auf 22,4 Prozent, ein Rückgang im Vergleich zum 20. Bundestag. Die CSU überholt die CDU knapp mit 23 Prozent. Schlusslicht bleibt die AfD mit 11,8 Prozent. Sie lehnt Quoten strikt ab und ist eine männlich dominierte Partei – programmatisch, indem sie Gleichstellungspolitik ablehnt, und in ihrer Wählerschaft, die vor allem junge Männer umfasst.
In den Bundesländern liegt der Frauenanteil bei durchschnittlich 33,8 Prozent. Stadtstaaten wie Hamburg führen die Statistik an, während Sachsen und Sachsen-Anhalt die Schlusslichter bilden. Wo die AfD stark ist, sinkt der Frauenanteil besonders. Ähnliches zeigt sich auf kommunaler Ebene: Hier liegt der Frauenanteil bei 30 Prozent, bei Spitzenpositionen sogar nur bei 13,5 Prozent.
Eine demokratische Volksvertretung muss Frauen gleiche Zugangschancen bieten – nicht nur formal, sondern auch praktisch. Es gilt, strukturelle Hürden abzubauen, die Frauen daran hindern, politische Ämter und Mandate in gleichem Maße wie Männer zu erreichen. Artikel 3 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, Gleichberechtigung aktiv zu fördern und Benachteiligungen zu beseitigen.
Die Debatte um Paritätsgesetze
Frankreich führte 2001 ein Paritätsgesetz ein, das auf kommunaler und regionaler Ebene große Wirkung zeigte. Seitdem wird auch in Deutschland über ähnliche Regelungen diskutiert. Der Deutsche Frauenrat, Landesfrauenräte, Kirchen, Gewerkschaften und viele zivilgesellschaftliche Akteure unterstützen die Forderung. Die Initiative „#ParitätJetzt!“ der ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth fand bundesweit Beachtung.
Im Bundestag wird derzeit über Parität verhandelt. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wurde vereinbart, die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament zu prüfen. In der letzten Wahlrechtskommission scheiterten Grüne und SPD mit ihrem Vorschlag für ein Paritätsgesetz am Widerstand der FDP. Experten und Gutachter waren gespalten: Die eine Hälfte hielt ein solches Gesetz für demokratisch geboten, die andere für verfassungswidrig.
2019 verabschiedeten Brandenburg und Thüringen Paritätsgesetze, die eine abwechselnde Besetzung der Wahllisten mit Männern und Frauen vorsahen. Beide Gesetze scheiterten vor den Landesverfassungsgerichten. Die AfD und die Piratenpartei hatten geklagt. Bis heute sind die Urteile umstritten, das Bundesverfassungsgericht hat noch nicht entschieden.
Die Kontroverse
Gegner von Paritätsgesetzen sehen die Wahlgrundsätze aus Artikel 38 des Grundgesetzes gefährdet. Sie argumentieren, das passive Wahlrecht müsse uneingeschränkt gelten, und jede und jeder müsse frei kandidieren können. Zudem würde die Freiheit der Parteien aus Artikel 21 unzulässig eingeschränkt, und kleinere Parteien könnten benachteiligt werden. Schließlich widerspreche eine Bevorzugung bestimmter Gruppen dem Demokratieprinzip aus Artikel 20.
Befürworter wie die ehemalige Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt und die Rechtsprofessorin Silke Laskowski betonen dagegen, dass Artikel 3 Absatz 2 auch für den politischen Prozess gilt. Der Verfassungsauftrag zur Gleichstellung werde derzeit nicht erfüllt. In der Empfehlung von SPD und Grünen für ein Paritätsgesetz 2023 heißt es: „Frauen fehlt es an gleichen Gestaltungsmöglichkeiten und an bürgerschaftlicher Teilhabe. Ein Paritätsgesetz verpflichtet die Parteien, ihre verfassungsrechtliche Aufgabe aus Artikel 21 zu erfüllen: die personelle Vorauswahl für die demokratische Repräsentation. “ Ergänzend könnten Parteienfinanzierung und Wahlkampfkostenerstattung an Paritätsregelungen geknüpft werden.
Ein Paritätsgesetz sollte nicht nur Wahllisten, sondern auch Direktmandate einbeziehen, da Frauen hier besonders benachteiligt sind. Wie bei jedem Gesetz, das konkurrierende Verfassungsgüter abwägt, müssen die Regelungen erforderlich, verhältnismäßig und geeignet sein. Vor dem Bundesverfassungsgericht braucht niemand Angst zu haben.
Ob die aktuelle Koalition den politischen Willen für ein solches Gesetz aufbringt, bleibt offen. Doch die Debatte ist entscheidend. Unsere Demokratie steht vor großen Herausforderungen. Demokratische Parteien müssen sich erneuern: Sie müssen Frauen und andere Bevölkerungsgruppen stärker einbinden, neue Themen aufgreifen, digitale Meinungsbildung gestalten, Politiker*innen besser schützen und zeitgemäße Beteiligungsformen schaffen.
Unsere Demokratie braucht Mut zur Weiterentwicklung: Die nächste Wahlrechtsreform muss das wichtige Thema Parität berücksichtigen. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung, Frauen sind aktuell mit 51,7 Prozent sogar in der Mehrzahl, müssen auch in unseren Parlamenten endlich gleichberechtigt repräsentiert sein.