Soroptimist International ist auf dem CSW70 in New York vertreten

Vom 9. bis 19. März findet in diesem Jahr die UN-Frauenrechtskommission (CSW) bei den Vereinten Nationen in New York statt. Das Schwerpunktthema stellt die Sicherstellung und Stärkung des Rechts aller Frauen und Mädchen in den Mittelpunkt und umfasst auch die Beseitigung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken sowie den Abbau struktureller Barrieren. Als ECOSOC-akkreditierte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind Soroptimist International und Soroptimist International Europa mit einer Delegation beim CSW vertreten.
Jede Frauenrechtskommission endet mit einem von den 45 CSW-Mitgliedsstaaten ausgehandelten Abschlusspapier, den sogenannten „agreed conclusions“. Bereits seit Oktober 2025 verhandelten die EU-Staaten über ihre gemeinsame Position für die Verhandlungen. NGOs gaben ihre Statements ab. Das Büro der Kommission hat Ende Januar den ersten Entwurf des Abschlusspapiers, den sogenannten Zero Draft, veröffentlicht. Dieser wurde am 22. Januar 2026 herausgegeben und SI hat am 29. Januar seine Anmerkungen dazu veröffentlicht. Inzwischen gab es zwei Revisionen.

Jede „agreed conclusion” hat eine Präambel, auf die die themenrelevanten Sachgebietsabschnitte folgen. Dabei ist zu bedenken, dass die UN ihre ganz eigene Sprache haben.In der Präambel werden die geltenden Rechtsnormen und der beteiligte Personenkreis festgelegt. Hier ist das Anliegen der NGOs, dass man nicht hinter die bereits vorhandenen Vereinbarungen der letzten Jahre zurückfällt. Von besonderer Bedeutung ist, dass stets von „all women and girls“ gesprochen wird, um sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird.

Die derzeit verhandelten Sachgebiete sind: Transformative Rechtsreform, Koordination, Prävention, Finanzierung, Justizmechanismen, unabhängige feministische Bewegungen und Zivilgesellschaft, Rechtshilfe und rechtliche Stärkung, Technologie und digitale Innovationen, Forschung sowie Daten und Erkenntnisse. Kurz zusammengefasst werden die Staaten aufgefordert, für eine gendersensible Gesetzgebung, die Ratifizierung internationaler Vereinbarungen und die Umsetzung von Gesetzen zu sorgen. Dazu gehört auch, dass der Zugang zu Rechtssystemen für alle sichergestellt ist, die Systeme mit ausreichender Finanzierung ausgestattet sind, es ausreichende Daten gibt und alle befähigt werden, Rechtssysteme zu nutzen.

In der SI-Kommentierungwird betont, dass in allen Teilen der „agreed conclusions“ sichergestellt werden muss, dass immer „all women and girls“ berücksichtigt werden, dass wir nicht hinter die bereits verhandelten Normen und frühere Vereinbarungen zurückfallen und dass Rechtsgerechtigkeit auch die Gebiete Klima, Ökonomie, Soziales, Kultur und Finanzen einbeziehen soll.

In diesem Jahr streben die Staaten an, die „agreed conclusions” bereits zu Beginn der CSW abschließend verhandelt zu haben, sodass in New York nicht mehr über den Text verhandelt werden würde. 

Mehr erfahren: UN Women Deutschland über die CSW70 https://unwomen.de/70-sitzung-der-un-frauenrechtskommission-2026/

 




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